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Mobile Boni 2022

Dinge

Es handelt sich um einen persönlichen Einkommensteuerabzug für den Kauf von Möbeln und Großgeräten, die zur Einrichtung einer Renovierungsimmobilie bestimmt sind. Der Abzug ist auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro für das Jahr 2022 und 5.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 einschließlich etwaiger Transport- und Montagekosten zu berechnen und in zehn gleich hohe Jahresraten aufzuteilen. Für das Jahr 2021 betrug die Ausgabenobergrenze für die Berechnung des Abzugs 16.000 €, ein Betrag, der ab dem 1.1.2022 auf 10.000 € reduziert wurde.
Die Zahlung muss durch einfache gewöhnliche Banküberweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen. Es ist jedoch nicht gestattet, mit Bankschecks, Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen.

Wen interessiert das

Wer bis zum 31.12.2024 neue Möbel und Geräte (mindestens Klasse A für Backöfen, Klasse E für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler, Klasse F für Kühl- und Gefrierschränke) anschafft und ab dem 1 Januar des Jahres, das dem Erwerb der Vermögenswerte vorausgeht.

Welche Vorteile

Unabhängig von der Höhe der für die Renovierungsarbeiten angefallenen Kosten ist ein Abzug von 50 % möglich, berechnet auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro für das Jahr 2022 und von 5.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024, insgesamt ausgewiesen, die Aufwendungen für die Anschaffung von Möbeln und Großgeräten. Die Ausgabenhöchstgrenze bezieht sich auf die einzelne Immobilieneinheit, einschließlich des Zubehörs, oder den gemeinsamen Teil des zu renovierenden Gebäudes. Der Steuerpflichtige, der Renovierungen an mehreren Immobilieneinheiten vornimmt, hat daher mehrfach Anspruch auf die Leistung.

Der Steuerpflichtige, der Renovierungen an mehreren Immobilieneinheiten durchführt, hat mehrfach Anspruch auf die Leistung. Der Höchstbetrag der Ausgaben muss sich nämlich auf jede zu renovierende Wohneinheit beziehen.

Welche Waren

Der Abzug ist fällig für Aufwendungen, die bis zum 31. Dezember 2021 für die Anschaffung von entstanden sind

  • neue Möbel

  • neue Großgeräte der Energieklasse mindestens Klasse A für Backöfen, bis Klasse E für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler, bis Klasse F für Kühl- und Gefrierschränke, für Geräte, für die das Energielabel erforderlich ist.

Zu den benutzerfreundlichen Möbeln gehören beispielsweise Betten, Kleiderschränke, Kommoden, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Nachttische, Sofas, Sessel, Sideboards sowie Matratzen und Beleuchtungseinrichtungen, die eine notwendige Ergänzung darstellen der Möbel des Gebäudes Objekt der Renovierung.

Nicht förderfähig sind hingegen Käufe von Türen, Fußböden (z. B. Parkett), Gardinen und Vorhängen sowie sonstigem Einrichtungszubehör.

Bei Großgeräten beschränkt das Gesetz den Vorteil auf den Kauf von Typen mit einem Energielabel der Klasse mindestens Klasse A für Backöfen, Klasse E für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler, Klasse F für Kühl- und Gefrierschränke , wenn das Energielabel für diese Typen obligatorisch ist. Der Kauf von Haushaltsgroßgeräten ohne Energieetikett kann nur erleichtert werden, wenn die Energieetikettenpflicht für diesen Typ noch nicht vorgesehen ist. Zu den Haushaltsgroßgeräten gehören beispielsweise: Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner, Geschirrspüler, Kochgeräte, Elektroherde, elektrische Kochplatten, Mikrowellenherde, elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, elektrische Ventilatoren, Klimaanlagen.

In Höhe der Aufwendungen für den Kauf von Möbeln und Großgeräten können auch die Kosten des Transports und der Montage der gekauften Ware berücksichtigt werden, sofern die Aufwendungen selbst bei den für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs erforderlichen Zahlungsmitteln entstanden sind (Banküberweisung, Kredit- oder Debitkarte).

Die Durchführung von Renovierungsarbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen der Eigentumswohnung ermöglicht es einzelnen Eigentumswohnungen (die anteilig vom entsprechenden Abzug profitieren), die Kosten für den Kauf der Einrichtung der Gemeinschaftsräume, wie z. B. Wachpersonal oder die Wohnung des Hausmeisters, abzuziehen, aber nicht zum Abzug der Aufwendungen für die Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgroßgeräten für Ihre Wohneinheit berechtigt.

Der Kauf von Möbeln oder Großgeräten kann auch dann erleichtert werden, wenn die Vermögenswerte dazu bestimmt sind, eine andere Umgebung desselben zu errichtenden Gebäudes einzurichten.

Erfüllungen

Um den Abzug zu erhalten, müssen Zahlungen per Banküberweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen. Es ist jedoch nicht gestattet, mit Bankschecks, Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung per Bank- oder Postüberweisung, ist es nicht erforderlich, die von Banken und Poste Spa speziell für Gebäudesanierungskosten erstellte (verrechnungssteuerpflichtige) Überweisung zu verwenden.

Der Abzug ist auch zulässig, wenn die Vermögenswerte mit einem Ratendarlehen erworben wurden, vorausgesetzt, dass das Unternehmen, das das Darlehen gewährt, den Betrag auf die oben angegebene Weise zahlt und der Steuerzahler eine Kopie des Zahlungsbelegs hat.

Die aufzubewahrenden Unterlagen sind:

  • Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg, Transaktionsbeleg, bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte, Belastungsnachweis des Girokontos)

  • Rechnungen für den Kauf von Waren, aus denen Art, Qualität und Menge der erworbenen Waren und Dienstleistungen hervorgehen.

Der Rechnung gleichgestellt ist die Quittung mit Angabe der Steuernummer des Käufers unter Angabe der Art, Qualität und Menge der gekauften Ware.

Unter Einhaltung all dieser Voraussetzungen kann der Abzug auch bei im Ausland gekauften Möbeln und Grossgeräten in Anspruch genommen werden.

Der Kauf einiger Haushaltsgeräte, für die Sie den Bonus in Anspruch nehmen können (Backöfen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Elektroherde, Waschtrockner, Waschmaschinen, Trockner), muss Enea mitgeteilt werden. Alle Informationen zum Versenden der Mitteilung sind auf der Website von Enea unter page  http://www.acs.enea.it/ristrutturazioni-edilizie/ verfügbar. der Verlust des Rechts auf Abzüge (Beschluss Nr. 46 / E vom 18. April 2019).

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