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MÖBELBONUS 2020
 

Der Möbel- und Gerätebonus wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Der Vorteil besteht aus einem 50%igen Abzug beim Kauf von Möbeln und Geräten der Klasse A+ (A für Backöfen).

Anschaffungen müssen auf die Möblierung einer Renovierungsimmobilie ausgerichtet sein.
Um die Subvention zu erhalten, ist es daher unerlässlich, a ristrutturazione edilizia  zu schaffen (und den entsprechenden Abzug zu nutzen), sowohl für einzelne Wohnimmobilieneinheiten als auch für gemeinsame Teile von Gebäuden, immer Wohnen.

Um den Abzug zu erhalten, müssen die entstandenen Kosten in der Steuererklärung  (Formular 730 oder Form des persönlichen Einkommens) angegeben werden.

WER KANN ES ANFORDERN?
Es kann von denjenigen beantragt werden, die Möbel und große Haushaltsgeräte einer Klasse von mindestens A + (A für Öfen) kaufen, die für die Einrichtung einer Immobilie bestimmt sind, die renoviert wird.
WIE  KANN ES ABGEZOGEN WERDEN?
Der Möbelbonus berechtigt den Berechtigten, 50 % der Ausgaben für die Einrichtung über 10 Jahre abzuziehen. Die Höchstgrenze von 10.000 kann nicht überschritten werden (d. h. 5.000 Euro sind der Höchstbetrag, der in 10 Raten zu je 500 Euro abgezogen werden kann).
FÜR WEN
EINKAUFEN?
Der Abzug gilt für den Kauf neuer Möbel (Betten, Kleiderschränke, Matratzen, Bücherregale, Sideboards usw.) oder neuer Geräte (Kühlschränke, Öfen, Waschmaschinen usw.) einer Energieklasse von mindestens A+
WIE VIEL IST?

Unabhängig vom Aufwand ist der 50%ige Abzug auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro zu berechnen, bezogen auf die insgesamt entstandenen Kosten für die Anschaffung von Möbeln und Großgeräten.
DIE ZAHLUNGEN

Um den Abzug zu erhalten, müssen Zahlungen per Banküberweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen. Es ist jedoch nicht gestattet, mit Bankschecks, Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen.
DIE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN

 

Für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte ist ein Überweisungsbeleg oder Transaktionsbeleg erforderlich), Belastungsnachweise über das Girokonto und Rechnungen für den Warenkauf.
WIE SIE ES ERHALTEN
Der Abzug für die Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten erfolgt durch Angabe und Dokumentation aller für die Anschaffungen entstandenen Ausgaben in der Steuererklärung (Vordruck 730 bzw. Einkommensmodell).
DOWNLOAD
Wenn Sie weitere Informationen wünschen und die vollständige offizielle Dokumentation der Revenue Agency herunterladen möchten, klicken Sie auf die unten stehenden Links.
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