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Mobile Boni

Beim Kauf von Möbeln und Großgeräten der Klasse mindestens A+ (A für Backöfen), die zur Einrichtung einer zu renovierenden Immobilie bestimmt sind, können Sie 50 % Einkommensteuerabzug in Anspruch nehmen. Die Vergünstigung gilt auch für Käufe im Jahr 2020  , kann aber nur von Personen beantragt werden, die eine Gebäudesanierung durchführen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen hat.

Der Freibetrag ist unter den Berechtigten in zehn gleich hohen Jahresraten aufzuteilen und wird auf einen Gesamtbetrag von höchstens 10.000 Euro berechnet.

Um den Rabatt in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Beginn der Arbeiten vor dem Zeitpunkt liegt, an dem die Kosten für die Anschaffung von Möbeln und Großgeräten anfallen. Das Beginndatum kann durch alle bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen behördlichen Qualifikationen oder Mitteilungen, durch vorherige Mitteilung an die ASL (unter Angabe des Beginndatums der Arbeiten), sofern vorgeschrieben, oder bei Arbeiten, für die keine Mitteilungen oder Qualifikationen erforderlich sind, nachgewiesen werden Wohnung, durch eine Ersatzerklärung einer eidesstattlichen Erklärung (Artikel 47 des Präsidialdekrets 445/2000), wie vorgeschrieben durch  Bestimmung des Direktors der Agentur für Einnahmen vom 2. November 2011 - pdf

Der Steuerpflichtige, der Renovierungen an mehreren Immobilieneinheiten durchführt, hat mehrfach Anspruch auf die Leistung. Der Höchstbetrag von 10.000 Euro muss sich nämlich auf jede zu renovierende Wohneinheit beziehen.

Welche Waren

Der Abzug erfolgt für Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2019 entstanden sind für die Anschaffung von:

  • neue Möbel

  • neue große Haushaltsgeräte mit einer Energieklasse von mindestens A+ (A für Backöfen), für Geräte, für die das Energielabel erforderlich ist.

Zu den benutzerfreundlichen Möbeln gehören beispielsweise Betten, Kleiderschränke, Kommoden, Bücherregale, Schreibtische, Tische, Stühle, Nachttische, Sofas, Sessel, Sideboards sowie Matratzen und Beleuchtungseinrichtungen, die eine notwendige Ergänzung darstellen der Möbel des Gebäudes Objekt der Renovierung.

Nicht förderfähig sind hingegen Käufe von Türen, Fußböden (z. B. Parkett), Gardinen und Vorhängen sowie sonstigem Einrichtungszubehör.

Bei Haushaltsgroßgeräten beschränkt das Gesetz den Vorteil auf den Kauf von Typen mit einem Energielabel der Klasse A+ oder höher, A oder höher für Backöfen, wenn das Energielabel für diese Typen obligatorisch ist. Der Kauf von Haushaltsgroßgeräten ohne Energieetikett kann nur erleichtert werden, wenn die Energieetikettenpflicht für diesen Typ noch nicht vorgesehen ist. Zu den großen Haushaltsgeräten gehören beispielsweise: Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kochgeräte, Elektroherde, elektrische Kochplatten, Mikrowellenherde, elektrische Heizungen, elektrische Heizkörper, elektrische Ventilatoren, Klimaanlagen .

In Höhe der Aufwendungen für den Kauf von Möbeln und Großgeräten können auch die Kosten des Transports und der Montage der gekauften Ware berücksichtigt werden, sofern die Aufwendungen selbst bei den für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs erforderlichen Zahlungsmitteln entstanden sind (Banküberweisung, Kredit- oder Debitkarte.

Die Durchführung von Renovierungsarbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen der Eigentumswohnung ermöglicht es einzelnen Eigentumswohnungen (die anteilig vom entsprechenden Abzug profitieren), die Kosten für den Kauf der Einrichtung der Gemeinschaftsräume, wie z. B. Wachpersonal oder die Wohnung des Hausmeisters, abzuziehen, aber nicht zum Abzug der Aufwendungen für die Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgroßgeräten für Ihre Wohneinheit berechtigt.

Der Kauf von Möbeln oder Großgeräten kann auch dann erleichtert werden, wenn die Vermögenswerte dazu bestimmt sind, eine andere Umgebung desselben zu errichtenden Gebäudes einzurichten.

Erfüllungen

Um den Abzug zu erhalten, müssen Zahlungen per Banküberweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen. Es ist jedoch nicht gestattet, mit Bankschecks, Bargeld oder anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung per Bank- oder Postüberweisung, ist es nicht erforderlich, die von Banken und Poste Spa speziell für Gebäudesanierungskosten erstellte (verrechnungssteuerpflichtige) Überweisung zu verwenden.

Der Abzug ist auch zulässig, wenn die Vermögenswerte mit einem Ratendarlehen erworben wurden, vorausgesetzt, dass das Unternehmen, das das Darlehen gewährt, den Betrag auf die oben angegebene Weise zahlt und der Steuerzahler eine Kopie des Zahlungsbelegs hat.

Die aufzubewahrenden Unterlagen sind:

  • Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg, Transaktionsbeleg, bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarte, Belastungsnachweis des Girokontos)

  • Rechnungen für den Kauf von Waren, aus denen Art, Qualität und Menge der erworbenen Waren und Dienstleistungen hervorgehen.

Der Rechnung gleichgestellt ist die Quittung mit Angabe der Steuernummer des Käufers unter Angabe der Art, Qualität und Menge der gekauften Ware.

Unter Einhaltung all dieser Voraussetzungen kann der Abzug auch bei im Ausland gekauften Möbeln und Grossgeräten in Anspruch genommen werden.

Ab 2018 ist es erforderlich, Enea den Kauf einiger Geräte mitzuteilen, für die Sie den Bonus in Anspruch nehmen können (Backöfen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Elektroherde, Waschtrockner, Waschmaschinen, Trockner). Alle Informationen zum Versand der Mitteilung finden Sie auf der Enea-Website unter page  http://www.acs.enea.it/ristrutturazioni-edilizie/

Quelle: Finanzministerium – Einnahmenagentur

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